Muss ein Lottogewinn versteuert werden?

Nach einem größeren Gewinn stellen sich viele Leute häufig die Frage: Muss ein Lottogewinn eigentlich versteuert werden? Die gute Nachricht vorweg: Abzüge durch das Finanzamt muss ein Lottogewinner nicht fürchten. Er darf die gesamte Gewinnsumme einbehalten. Warum der Lottogewinn dennoch nicht als „steuerfrei“ bezeichnet wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Rechtsgrundlage im Einkommensteuergesetz

Ein Lottogewinn fällt in keine der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkunftsarten. Genau genommen ist der Gewinn daher nicht steuerfrei sondern lediglich nicht steuerbar. Für den Lottospieler sind die unterschiedlichen Begrifflichkeiten jedoch unerheblich. Er erhält den vollen Lottogewinn, ohne Abzüge, ausgezahlt.

Gibt es Ausnahmen?

Zu Kontroversen kam es in der Vergangenheit bei Lotterien mit einer monatlichen Sofortrente als Hauptpreis (z.B. GlücksSpirale). Die regelmäßigen monatlichen Zahlungen können vom Finanzamt im Einzelfall als steuerpflichtige Rentenzahlung betrachtet werden. Gewinner einer Sofortrente sollten sich im Gewinnfall beim Finanzamt über die lokale Behandlung der Thematik informieren und ggf. eine Sofortauszahlung der Gewinnsumme vorziehen.

Kapitalerträge nach dem Lottogewinn

Nach einem hohem Lottogewinn möchte man das viele Geld in der Regel gewinnbringend anlegen. Die erzielten Zinseinkünfte werden in Deutschland mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+ Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belastet.

Ein Rechenbeispiel

Der Lottogewinner knackt den Jackpot in Höhe von 10 Millionen Euro. Ohne Abzüge wird die gesamte Gewinnsumme auf sein Konto überwiesen. Die 10 Millionen Euro werden mit einer Verzinsung von 2 Prozent p.a. angelegt.

Die jährlichen Zinserträge aus dieser Beispielkalkulation betragen 200.000 Euro. Nach Abzug der Abgeltungssteuer verbleiben knapp 150.000 Euro auf dem Konto. Ein schönes Jahresgehalt zum Leben, ohne dabei die ursprüngliche Gewinnsumme zu schmälern.

Vorsicht bei der Schenkungssteuer

Viele Lottogewinner möchten Freunde und Verwandte an ihrem Glück teilhaben lassen. Besonders großzügige Personen sollten jedoch unbedingt die Freibeträge bei der Schenkungssteuer beachten. Ab bestimmten Grenzbeträgen werden Geschenke in Deutschland zum Teil sehr hoch besteuert. Die Freibeträge sind wie folgt untergliedert:

  • 500.000 Euro: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 Euro: Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder
  • 200.000 Euro: Enkel
  • 20.000 Euro: Sonstige Personen

Achtung: Tippgemeinschaften

Da ein Lottogewinn rechtlich gesehen immer nur an eine einzelne Person ausgezahlt werden kann, ist ein klar geregeltes Vertragswerk besonders wichtig. Natürlich sind Lottogewinne auch für alle Teilnehmer einer Tippgemeinschaft steuerfrei. Gibt es jedoch keinen schriftlichen Vertrag über die gemeinsame Tippabgabe, kann das Finanzamt eine steuerpflichtige Schenkung unterstellen.