Lotto Sachsen (Sachsenlotto)

Durch die Vereinigung der Lotto-Bezirksverwaltungen von Chemnitz, Dresden und Leipzig entstand 1990 die sächsische Lotto-GmbH, kurz Sachsen Lotto. Das Unternehmen ist seitdem vom Freistaat Sachsen mit der Durchführung der staatlichen Lotterien und der Sportwetten beauftragt. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Staatslotterien und der Sportwetten bilden der deutschlandweit geltende Glücksspielstaatsvertrag und das in Sachsen gültige Gesetz zum Glücksspiel.

Allen Spielern werden Transparenz und Fairness sowie eine sichere Abwicklung der Spielaufträge durch das Unternehmen zugesichert. Seit 2007 ist Sachsenlotto nach ISO27001 zertifiziert und erfüllt darüber hinaus auch alle Anforderungen der Weltlotterieassoziation.

Das erwirtschaftete Kapital von Sachsenlotto kommt im Freistaat Sachsen zum größten Teil der Allgemeinheit zugute. Es werden damit die Suchtprävention, Sport, Kultur, Umweltprojekte, die Jugendarbeit und die Wohlfahrtspflege unterstützt. Sachsenlotto ist ein Mitglied des Deutschen Lotto- und Totoblocks und veranstaltet somit im Zusammenarbeit mit den weiteren 15 Lottogesellschaften der Bundesländer Lotterien und Sportwetten nach den deutschlandweit einheitlichen Regeln.

Das Spielangebot von Sachsenlotto

  • Zahlenlotto 6aus49 plus Spiel77 und Super6
  • Eurojackpot
  • Keno mit Plus5
  • Oddset-Kombiwette
  • Tele-Bino mit Zusatzlotterie Spiel77 und Super6
  • Glücksspirale mit Zusatzlotterie Spiel77 und Super6
  • Toto 13er Ergebniswette und Auswahlwette
  • Losbrieflotterien Rubbellose und Spielelose

Die Bewohner Sachsens haben die Möglichkeit ihre Spielscheine in einer der mehr als 1.250 Lotto-Annahmestellen abzugeben. Zudem besteht auch die Option online zu tippen.

Die Geschichte von Sachsenlotto

2013 feierte Sachsenlotto bereits ein großes Jubiläum, als die staatliche Lotterie ihren 300. Geburtstag zelebrierte. Damit hat die Geschichte der staatlichen Lotto-Gesellschaft Sachsenlotto eine weit zurückreichende Geschichte und auch die Regulierung des Glücksspiels ist mit einer langen Tradition verbunden. Auf seinen Reisen durch Europa lernte der Sachsenkönig August der Starke das Lotteriewesen kennen und rief darauf hin 1713 die erste Kurfürstlich-Sächsische Landeslotterie ins Leben.

Die Bearbeitungsgebühren bei Sachsenlotto

Für jeden Tippschein, der in einer der Lotto-Annahmestellen von Sachsenlotto abgegeben wird, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 0,25 Euro an. Wird der Tippschein online ausgefüllt und abgesendet, dann liegt die Gebühr bei 0,20 Euro.

Der Lotto-Annahmeschluss der Lotto-Annahmestellen

  • Ziehung am Mittwoch: 18:00 Uhr
  • Ziehung am Samstag: 19:00 Uhr
  • Eurojackpot: 18:15 Uhr

Die Gewinnauszahlung und –Abholung

Ihren Anspruch auf einen Gewinn müssen die Lottospieler in Sachsen binnen 13 Wochen geltend machen und dafür ist die Vorlage der gültigen Spielquittung notwendig. Wird diese Frist von dem Lottospieler verpasst, dann verfällt der Gewinn. Ein Lottogewinn wird von den Lotto-Annahmestellen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ausgezahlt. Die höheren Gewinne sind grundsätzlich über die Zentralgewinnanforderung schriftlich geltend zu machen. Die entsprechenden Formulare gibt es in den Lotto-Annahmestellen. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in dem Fall per Überweisung.

Die Sachsenlotto Kundenkarte

Sie Lotto-Kundenkarte heißt in Sachsen schlichtweg Kundenkarte und ist kostenlos erhältlich. Benötigt wird diese vor allem für die Lotterien Oddset, TOTO und Keno aus Gründen der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes. Bereits seit 2008 ist es Pflicht, dass der Kunde sich persönlich identifiziert und dafür bringt die Kundenkarten klare Vorteile mit sich.

Sachsenlotto Kundenkarte
Die Kundenkarte von Sachsenlotto

Zudem bietet die Kundenkarte von Sachsenlotto noch weitere Vorteile: Es können bis zu sechs unterschiedliche Spielaufträge gespeichert werden und auch eine individuelle schriftliche Gewinnbenachrichtigung bei höheren Gewinnen erfolgt. Zudem werden auch die Gewinne bis 1000 Euro, die nicht innerhalb von sechs Wochen abgeholt wurden, überwiesen.