Lottogewinn und Hartz 4

Millionen Deutsche träumen wöchentlich vom großen Lottogewinn. Von Lottospielern, die Transferleistungen (z.B. ALG II bzw. „Hartz 4“) beziehen, hört man dabei oft die Frage, ob ein Lottogewinn bei der Arbeitsagentur gemeldet werden muss und was danach geschieht. Dieser Artikel klärt über die Rechtslage auf.

Dürfen Hartz 4 Empfänger überhaupt Lotto spielen?

Ja! Empfänger von Transferleistungen in Form von Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“ dürfen in Deutschland generell am staatlichen Lottospiel teilnehmen. Im Jahr 2011 versuchte das Landgericht Köln, Hartz-IV-Empfänger zwar generell vom Glücksspiel auszuschließen, doch in der nächsten Instanz wurde diese Entscheidung wieder aufgehoben.

Muss ein Lottogewinn gemeldet werden?

Ja! Die Meldepflicht ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB II. Ein Lottogewinn wird bei der Arbeitsagentur daraufhin als einmalige Einnahme behandelt. Bei einer Gewinnsumme unter 100 Euro ist in der Regel jedoch keine Auswirkung auf zukünftige Bezüge zu erwarten.

Wird ein Lottogewinn nicht gemeldet, begeht der Lottospieler eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann in diesem Fall bis zu 5.000 Euro betragen.

Darf der Lottogewinn in voller Höhe behalten werden?

Ja! Erhaltene Transferleistungen aus der Vergangenheit können nicht mit dem Lottogewinn „verrechnet“ werden. Eine Rückzahlung an das Jobcenter braucht ein Lottogewinner daher nicht zu fürchten.

Je nach Höhe wirkt sich die Gewinnsumme jedoch auf zukünftige Leistungen aus. Im Sozialgesetzbuch II ist geregelt, dass einmalige Einnahmen wie der Lottogewinn, auf sechs Monate zu verteilen sind.